Veranstaltung: | 2. Ordentlicher Länderrat 2016 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Beschluss zur Einleitung der Urwahl |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 27.06.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.07.2016, 05:52 |
SP-01: Verfahren Findung Spitzenkandidat*innen
Antragstext
Antrag an den Länderrat:
Der Länderrat beschließt zur Benennung von zwei Spitzenkandidat*innen für die
Bundestagswahl 2017 die Durchführung einer Urwahl gemäß §24 (7) der Satzung.
Diese zwei Spitzenkandidat*innen werden in einer basisdemokratischen Wahl von
allen Mitgliedern unserer Partei bestimmt.
Die Spitzenkandidat*innen vertreten die Partei im Wahlkampf in herausgehobener
Position und verantworten die Wahlkampfstrategie und die Wahlkampagne gemeinsam
mit dem Bundesvorstand.
Im Urwahlbrief soll dafür folgende Frage beantwortet werden:
„Welche zwei Personen aus der folgenden Liste sollen Spitzenkandidat*innen von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bundestagswahl 2017 sein?
X (hier folgen nach Geschlecht und alphabetisch nach Nachnamen geordnet die bis
zum Bewerbungsschluss eingegangenen Namen der Bewerber*innen)
Jedes Mitglied kann bis zu zwei Stimmen vergeben, wobei nicht zwei Stimmen auf
zwei männliche Bewerber entfallen dürfen und nicht beide Stimmen auf eine Person
vereint werden dürfen. Alternativ kann insgesamt mit Nein oder Enthaltung
gestimmt werden.*“
--------------------------------
*nach §24 (7) der Satzung und nach §10 (4) Urabstimmungsordnung
Der Einsendeschluss für die Bewerbungen wird auf den 17. Oktober 2016
festgelegt.
Der Stichtag für die Ermittlung der stimmberechtigten Mitglieder wird auf den 4.
November 2016 festgelegt.
Rahmendaten und Fristen für die Durchführung der Urwahl 2017
Auf der Grundlage von §24 (7) in Verbindung mit § 24 (2 - 5) der Satzung und der
geltenden Urabstimmungsordnung (UrabStO) beschließt der Länderrat am 10.
September 2016 in Berlin folgende Rahmendaten und Fristen für die
durchzuführende Urwahl der Spitzenkandidat*innen für die Bundestagswahl 2017:
Informationsphase
1. Der Bundesvorstand informiert über die Kreisverbände die Mitgliederbasis
gemäß § 4 (4) UrabStO über die Einleitung der Urabstimmung durch den Länderrat
spätestens bis zum 24. September 2016. Gleichzeitig werden die Mitglieder
aufgefordert, ggf. ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 17. Oktober 2016
einzureichen.
2. Bewerbungen auf die Position der Spitzenkandidat*innen können gemäß § 6 (1)
UrabStO bis zum 17. Oktober 2016 23:59 Uhr in Textform bei der
Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden. Bis zu diesem Tag muss zudem der
Nachweis über die Aufstellung der/des Bewerber*in als Direkt- oder
Listenkandidat*in von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Bundestagswahl 2017
vorliegen. Soweit ein Kreis- oder Landesverband noch keine
Kandidat*innenaufstellung vorgenommen hat, kann er ein Votum an eine Person zur
Kandidatur als Spitzenkandidat*in vergeben. Jede Gliederung kann maximal ein
Votum vergeben.
Von der Bundesgeschäftsstelle wird eine Formatvorlage für die Bewerbung und die
Voten zur Verfügung gestellt.
3. Die eingegangenen Bewerbungen werden nach Bewerbungsschluss gemeinsam in
geeigneter Form im Internet veröffentlicht und gemäß §6 (3) UrabStO allen
Kreisverbänden zur Verfügung gestellt.
Organisation
4. Die Verantwortung für die Durchführung der Urwahl übernimmt gemäß §24 (3)
Michael Kellner, Emily Büning ist Urwahlmanagerin.
5. Die Einrichtung des Urabstimmungsbüros erfolgt gemäß §7 (1) UrabStO
unmittelbar nach dem Länderrat in der Bundesgeschäftsstelle.
6. Als unabhängiges Urwahlbüro werden Katja Keul, Johann Müller-Gazurek, Jessika
Hazrat und Marianne Burkert-Eulitz benannt, sie kontrollieren die Unabhängigkeit
des Verfahrens.
7. Stichtag für die Ermittlung der stimmberechtigten Mitglieder ist der 4.
November 2016. Die Mitglieder sind aufgefordert, bis spätestens 25. November
2016, soweit notwendig, ihre Adresse zu aktualisieren.
Diskussionsphase
8. Die Partei soll die Möglichkeit erhalten, sich auf von den Landesverbänden
organisierten Regionalkonferenzen („Urwahlforen“) sowie auf der
Bundesdelegiertenkonferenz in Münster und im Internet ein Bild von den
Bewerber*innen zu machen.
9. Die Urabstimmungsbriefe werden gemäß §8 (3) UrabStO am 2. Dezember 2016 an
die Mitglieder versandt. Sollten Mitglieder ihren Urabstimmungsbrief nicht
erhalten haben, gibt es bis zum 20. Dezember 2016 die Möglichkeit, den Brief
erneut zugesandt zu bekommen.
Durchführung der Urabstimmung
10. Eingangsfrist für den Abstimmungsbrief ist gemäß §8 (3) UrabStO der 13.
Januar 2017.
Auswertung der Urabstimmung
11. Die Auszählung der Urabstimmung beginnt gemäß §9 (1) UrabStO am 14. Januar
2017. Die Auszählung ist mitgliederöffentlich. Das Ergebnis der Urabstimmung
wird nach Abschluss der Auszählung unverzüglich veröffentlicht.