Veranstaltung: | Außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Antragsteller*in: | Achim Jooß (KV Ortenau) und 4 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Antragsteller*innen sammeln (Berechtigung: Eingeloggte) |
Angelegt: | 12.12.2017, 18:58 |
Satzungsänderung § 15 Absatz 4
Antragstext
Die Satzung des Bundesverbandes wird in § 15, Absatz 4 wie folgt geändert: In Satz 2 werden
nach den Worten „Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen“ die Worte „mit Ausnahme einer
Übergangsfrist von bis zu 6 Monaten ab dem Tag der Wahl“ eingefügt.
Am Ende des Absatzes werden folgende Sätze eingefügt:
"Ein Mitglied des Bundesvorstandes, das nach Ablauf der Übergangsfrist immer noch eines der
in Satz 2 genannten Ämter ausübt, scheidet aus dem Bundesvorstand aus. Auf der dem Ablauf
der Übergangsfrist folgenden Bundesversammlung findet eine Nachwahl statt."
Begründung
Der Antrag basiert auf dem Antrag S-07 des KV Rügen-Vorpommern. Im Unterschied zu diesem Antrag wird sowohl der Beginn der Frist definiert als auch die Rechtsfolge bei Überschreitung der Frist. Nur mit Fristbeginn, Fristende und Rechtsfolge bei Überschreitung der Frist ergibt eine Fristenregelung juristisch Sinn. Satzungsregelungen müssen in dieser Hinsicht eindeutig sein. Die Dauer der Übergangsfrist ist bereits durch einen Antrag von Philip Schmagold Gegenstand der Antragsberatung.
weitere Antragsteller*innen
- Pascal Striebel (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
- Marvin Peters (Flensburg KV)
- Philipp Schmagold (Kiel KV)
- Andres Schmidt (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
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