Es gibt seitens des Bundesverfassungsgericht bisher kein Urteil zur Vereinbarkeit der Aussetzung des Familiennachzugs mit dem Grundgesetz. Wir sollten dies, so bedauerlich wir es finden mögen, anerkennen und diese Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht überlassen.
Antrag: | Zukunft GRÜN gestalten |
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Antragsteller*in: | Clemens Willenbrock (Hamburg-Harburg KV) und 0 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 18.12.2017, 12:13 |
Kommentare
Philipp Schmagold:
Zudem sollten wir uns als Partei generell zutrauen, politische Positionen auch dann zu vertreten, selbst wenn höchstrichterliche Urteile ausstehen.
Wenn wir diesem Änderungsantrag folgen, dann sieht es so aus, als ob wir den aus verschiedenen Gründen gebotenen Familiennachzug in Frage stellen. Das ist eine Frage der Menschlichkeit, Angehörige von Asylsuchenden befinden sich nicht selten in ähnlichen Gefahren und Familien gehören zusammen.
Daher bitte diesen Änderungsantrag NICHT unterstützen.
Danke!
Philipp