Veranstaltung: | Außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | Beschlüsse (vorläufig) |
Antragsteller*in: | Bundesdelegiertenkonferenz (dort beschlossen am: 26.01.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.01.2018, 14:09 |
Antragshistorie: | Version 1 |
S-12 Beschluss: Umbenennung zwei weitere Mitglieder im Bundesvorstand in zwei stellvertretende Vorsitzende
Antragstext
Änderung der Satzung §15 (2)
ersetze: „4. zwei weitere Mitglieder.“
durch: „4. zwei stellvertretende Vorsitzende.“
Begründung
Der Bundesvorstand besteht aus sechs mit gleichem Stimmrecht ausgestatteten Mitgliedern. Denn wir leisten uns als Partei richtigerweise einen hauptamtlichen Bundesvorstand, in dem jedes Vorstandsmitglied auch eigene Mitarbeiter*innen hat. Der Bundesvorstand soll die Interessen der Partei in der Öffentlichkeit vertreten wie auch gegenüber der Bundestags- und Europafraktion und den Ländern. Als Partei haben wir ein Interesse an einem starken und arbeitsfähigen Bundesvorstand. Insbesondere die unklare öffentliche Wahrnehmung der zwei „weiteren Mitglieder“ im Bundesvorstand, nutzt nicht die Möglichkeiten diese zwei Bundesvorstandsmitglieder im Interesse des gesamten Bundesvorstandes aber auch der Gesamtpartei optimal einzusetzen. Dienen in anderen Parteien die „einfachen“ Bundesvorstandsmitglieder vor allem dem Regionalproporz und Einbindung spezieller Interessengruppen, sind und waren sie im Grünen Bundesvorstand immer integraler Bestandteil der inhaltlichen Partei- und Vorstandsarbeit. Durch die Übernahme spezieller Verantwortlichkeiten wie die „frauenpolitische Sprecherin“ oder als „europäische und internationale Koordinator*in“ wie auch diverser inhaltlicher Schwerpunktsetzungen, tragen und trugen sie zur Profilbildung unserer Partei bei.
Durch die Umbenennung dieser Position in stellvertretende Vorsitzende, soll einerseits die wichtige Arbeit die von ihnen geleistet wird und wurde eine Anerkennung erhalten und andererseits die Rolle in der öffentlichen Wahrnehmung gestärkt werden. Sie stehen von der Verantwortung und Einbindung in die Arbeits- und Entscheidungsprozesse mindestens auf einer Stufe mit den stellvertretenden Vorsitzenden der anderen im Bundestag vertretenen Parteien. Andererseits soll die Umbenennung auch eine bessere Arbeits- und Lastenverteilung im Bundesvorstand ermöglichen. Nicht nur im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die es ermöglichen muss, Arbeitsbelastungen besser in einem Team wie dem Bundesvorstand zu verteilen, sondern auch um die politische Präsenz unserer Partei gegenüber anderen Organisationen, bei Demonstrationen, in der Bündnisarbeit und bei öffentlichen Veranstaltungen zu verbessern.
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