Änderungen von V-22 zu V-22 Beschluss
Ursprüngliche Version: | V-22 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 15.12.2017, 16:52 |
Neue Version: | V-22 Beschluss |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.01.2018, 15:37 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 26 bis 31:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen grundsätzlich eine verstärkte Kooperation im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, insofern dadurch das Primat des Zivilen der europäischen Außenpolitik nicht geschwächt wird und es nicht zu einer Stagnation oder Reduktion notwendiger Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit und die Humanitäre Hilfe kommt. Gleichzeitig fordern wirDie Schere zwischen zivilen und militärischen Ausgaben in den nationalen Haushalten der EU-Mitgliedsstaaten darf nicht weiter aufgehen. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass sie sich noch viel stärker an den,die EU in die Lage versetzt wird, die in Artikel 43(1) des Vertrags von Lissabon beschriebenen Aufgaben: „Abrüstung, humanitäre Aufgaben, Aufgaben der Konfliktverhütung und Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedenschaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten“ orientiertbesser bewältigen und verstärkt nachgehen zu können.
Von Zeile 35 bis 37 einfügen:
Rüstungsausgaben zu erhöhen und eine ineffiziente und intransparente Rüstungsindustrie weiter zu subventionieren, wie es jetzt der europäische Verteidigungsfond vorsieht. Sondern es muss vor Allem darum gehen, dass die EU die Aufgaben des Vertrags von Lissabon vollumfänglich erfüllen kann. Dazu fehlen derzeit zivile und
Von Zeile 42 bis 43 einfügen:
Nachkriegssituationen. An der Frage, ob es gelingt hier vorwärts zu kommen, müssen sich aktuelle und kommende Kooperationsprojekte messen lassen. Eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich darf nicht dazu führen, dass zivile Gelder sicherheitspolitisch zweckentfremdet werden, wie es u.a. durch die Öffnung des Instruments für Stabilität und Frieden (IcSP) für militärische Zwecke zu befürchten ist. Darüber hinaus darf die vertiefte Integration der Verteidigungspolitik nicht dazu genutzt werden, Maßnahmen zur Migrationsabwehr, bzw. eine europäische Abschottungspolitik voranzutreiben. Zudem muss die finanzielle Trennschärfe von entwicklungspolitischen und militärischen Maßnahmen zu jeder Zeit gegeben sein.
Von Zeile 48 bis 50 einfügen:
geben. Es braucht nicht mehr nationale Aufrüstung der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten, sondern mehr Kooperation. Eine regelmäßige Erhöhung der nationalen Verteidigungsausgaben, wie sie im Ratsbeschluss zur Einsetzung der PESCO verpflichtend festgeschrieben ist, lehnen wir ab. Deswegen wollen wir Grünen die zunehmende Kooperation im Verteidigungsbereich kritisch begleiten, mitgestalten und uns dafür einsetzen,
Von Zeile 58 bis 60:
- dass Militär immer nur als äußerstes Mittel eingesetzt wird, auf der Basis des Grundgesetzes und Völkerrechts, eingebettet in ein strategisches Konzept und unter parlamentarischer Kontrolle,
- dass Militär immer nur als äußerstes Mittel eingesetzt wird. Alle Einsätze müssen völkerrechts- und grundgesetzkonform sein, das heißt nicht in verfassungswidrigen Koalitionen der Willigen stattfinden. Die Beteiligung der Bundeswehr an bewaffneten Einsätzen im Rahmen der EU darf nur mit einem Mandat der Vereinten Nationen erfolgen. Einsätze müssen immer in eine umfassende zivile Gesamtstrategie eingebettet sein. VN-geführte Missionen haben für uns immer Vorrang vor EU- oder NATO-geführten Einsätzen.
Von Zeile 64 bis 65:
- dass die ineffiziente und intransparente europäische Rüstungsindustrie grundlegend neu strukturiert und reformiert wird sowie eine restriktivere und
die Rüstungsexportkontrolle gestärkt wird,verbindliche Rüstungsexportpolitik in der EU und Deutschland gesetzlich verankert wird.
Von Zeile 69 bis 71:
- dass die zunehmende Kooperation im Verteidigungsbereich mit einer Stärkung von Strukturen der parlamentarischen
BegleitungKontrolle und Mitbestimmung insbesondere auf europäischer Ebene einhergeht. Der Parlamentsvorbehalt des Bundestags oder langfristig der des Europäischen Parlamentes darf durch die europäische Kooperation weder unterlaufen noch abgebaut werden und dass