Das deutsche Rentenniveau ist seit 1990 von 55% auf 48% um über 10% gesunken, wenn wir das gestiegene Rentenalter berücksichtigen und gegenrechnen, sogar um ca. 20%.
Uns wird weisgemacht, das müsse so sein − wegen des demografischen Wandels.
Das überzeugt vor allem Sozialpolitikeren, die im Denken des Bismarckschen Sozialsystems verharren. Es gibt aber auch anders aufgelegte Systeme (s. Beveridge vs. Bismarck im europäischen Vergleich).
Mit dem im 19. Jahrhundert verankerten Bismarck-System, das empfindlicher auf demografischen Wandel reagiert, haben die deutschen Rentneren den Kürzeren gezogen.
Und es ist erlaubt, uns mal mit einigen Nachbarländern zu vergleichen:
In Österreich ist die Rente ca 1000€ höher (bei auch etwas höheren Beiträgen), in den Niederlanden gibt es mehr, in Dänemark sehr viel mehr.
Wie müssen aber gar nicht nur ins Ausland gucken, sondern dürfen das Rentenniveau auch mit den deutschen Beamtenpensionen vergleichen, die nach wie vor üppig sind (s. den Beitrag dazu in der ZDF-Sendung Die Anstalt 2024).
Weiterhin wird der Versorgungsvorsprung Vermögender immer größer.
Aus diesen Gründen überzeugt der Verweis auf den demografischen Wandel zur Begründung eines geringen Rentenniveaus nicht.
Statt uns aufgrund der zunehmend versagenden Rentenfinanzierung immer kürzer zu halten, oder alternativ das Rentenalter noch weiter anzuheben, ist ein grundlegender Umbau des Rentensystems an der Zeit (s.a. Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung).
Daher sind Bekenntnisse, das Rentenniveau stabil halten zu wollen, nicht ausreichend.
Das Rentenniveau muss wieder steigen!
Mindestens auf den früheren Standard von gut 53%, wie es auch Sozialverbände (VdK, SoVD) fordern.
Ob dies z.B. durch eine ergänzende Basisrente oder durch Restrukturierung des Rentensystems mit stärkerer Steuerfinanzierung erfolgen soll, sollte eine politische und gesellschaftliche Diskussion ergeben.
Zur Gegenfinanzierung sollte eine solidarische Beteiligung derjenigen Gruppen in Betracht gezogen werden, die von den Rentenkürzungen nicht betroffen waren, neben Beamtenen vor allem Vermögende und Hochverdieneren, durch Einbeziehung in die Rentenbeiträge und Anheben der Beitragsbemessungsgrenze bzw. deren Abschaffung wie in der Schweiz.