Der taktische Verzicht auf die politische Einbeziehung der Vermögensteuer ist unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit schlecht, denn es gilt, die Vermögensverwerfungen durch die entfesselte („neoliberale“) Regulierung der letzten 30 Jahre, insbesondere durch die fatale Entwicklung des Immobilienmarktes, in spürbarer Zeitnähe umzukehren. Wenn wir da nur auf die Erbschaftsteuer setzen, heißt das de facto, zu warten, bis die Spekulanten alle sterben, bevor die Gesellschaft wieder gerechter wird.
Bei der Gestaltung der Vermögensteuer sollten die notorischen Gegenargumente berücksichtigt werden, die teilweise berechtigt sind und lobbyistisch wirkungsvoll zum Abwimmeln eingesetzt werden:
Erhebungsaufwand: Die Vermögensteuer sollte sich auf relevante gesellschaftlich wirksame Vermögen beschränken, Bar- und Anlagevermögen sowie Immobilien. Das Silberbesteck und auch die Kunstwerke oder Sammelobjekte der Nachbarn sind nicht direkt als Kapital verfügbar, deshalb kann auf die Erhebung und Besteuerung verzichtet werden.
Betriebsvermögen: Wie bei der Erbschaftsteuer soll durch die Besteuerung nicht die Substanz von Betrieben gefährdet werden, zum Beispiel durch eine Verschonung, solange das Vermögen im Betrieb produktiv verbleibt und Arbeitsplätze sichert.
Doppelbesteuerung: Etwas schwieriger, aber auch bedenkenswert ist das Konzept, Vermögen mäßiger oder gar nicht zu besteuern, das aus bereits versteuerten Einkünften stammt.