Durch die demographische Entwicklung mit einem wachsenden Missverhältnis zwischen Zahlern und Empfängern im Umlagesystem droht aus Umverteilung eine Ausbeutung der arbeitenden Bevölkerung zugunsten der nicht-arbeitenden zu werden. Nur mit einer Ergänzung des Umlagesystems durch eine Kapitaldeckung ist ein Lastenausgleich über die Zeit möglich. Es ist aber unrealistisch zu unterstellen, dass bei einem ausgeglichenen Bundeshaushalt eine ausreichende Dotierung eines Rentenfonds gelingt. Bei einer direkten oder indirekten Schuldenfinanzierung sind allerdings dem Anlageergebnis die Schuldzinsen gegenzurechnen. So steigt das Risiko, dass die Nettoerträge die Kosten von Verwaltung und Finanzierung nicht decken. Es ist daher unbedingt zu bevorzugen, den Fonds innerhalb der Rentenversicherungsgemeinschaft mit Eigenmitteln zu finanzieren. Damit wird auch den heutigen Beitragszahlern ein Beitrag zu den Kosten des demografischen Wandels abverlangt.
Diese Umverteilung und der Lastenausgleich über die Zeit ist der Sinn des kapitalgedeckten Rentenfonds. Daher ist Kapitalerhalt das primäre Anlageziel, nicht Renditemaximierung.