Die Einbeziehung weiterer Personenkreise in die GRV erweitert nicht nur den Kreis der Beitragszahler, sondern auch den der Rentenanspruchsberechtigten. Das Umlagesystem erzwingt, dass zusätzliche Einnahmen unmittelbar auszugleichen sind durch geringere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, Absenkung der Beitragssätze oder zusätzliche Ausgaben an Rentner. Wenn die neu einbezogenen Rentenversicherten dann selber in Rente gehen, ist von ihren Beiträgen nichts mehr übrig, wohl aber ihre Rentenansprüche, die von der dann arbeitenden Bevölkerung zu decken sind. Diese Ansätze stabilisieren die gesetzliche Rente nicht, sie verschärfen nur die Probleme des demographischen Wandels. Sie sind kurzsichtig und kontraproduktiv.*
Eine Polemik gegen Beamtenpensionen und Altersentschädigungen für Abgeordneten als angeblich ungerecht muss unterbleiben. Ihre Versorgungsansprüche gehören zur Gegenleistung ihrer Arbeitgeber für ihre Tätigkeit. Sie sind kein Geschenk, sie sind „verdient“ und rechtschaffen erarbeitet. Es spielt keine Rolle, dass die Dotierung ihrer Ansprüche nicht auf ihren monatlichen Gehaltszetteln aufscheint, ähnlich wie das bei vielen Modellen von Betriebsrenten der Fall ist. In manchen Unternehmen können Arbeitnehmer frei wählen zwischen einem höheren Monatseinkommen, kürzerer Arbeitszeit oder höherer Rentenzusage; dies unterstreicht deren Charakter als Teile des „Compensation Packages“.
* Die Rechnung könnte nur aufgehen, wenn die neu aufgenommenen Personenkreise später weniger Rente beziehen würden als ihren geleisteten Beiträgen entspräche. Insbesondere Beamte wären jedoch aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Lebenserwartung eine besondere Belastung für die GRV. Eine solche Kundschaft würde ein Rentenversicherer gern vermeiden.
Wenn die Abkehr vom Äquivalenzprinzip beabsichtigt ist, um aus einer Versicherungsleistung gänzlich eine Sozialleistung zu machen, sollte das ehrlicherweise auch gesagt werden. Als Sozialleistung sollte die Rente dann allerdings steuerfinanziert werden, nach Tragfähigkeitsprinzip und unter Einbeziehung aller Einkunftsarten. Damit wäre das System der Rentenbeiträge obsolet.