Um die Kosten des demografischen Wandels gerecht auf die Generationen zu verteilen, hat die Rot-Grüne Koalition 2004 die bis heute gültige Rentenformel eingeführt. Der darin (wieder) enthaltene Nachhaltigkeitsfaktor sorgt dafür, dass die Renten etwas weniger steigen als die Bruttolöhne. Dies führt zwingend zu einem Sinken der Kennzahl „Rentenniveau“, die allerdings nichts darüber aussagt, ob Renten „auskömmlich“ sind. Als Leitgröße für die Bekämpfung von Altersarmut ist das Rentenniveau völlig untauglich.
Ein Sinken des Rentenniveaus bedeutet nicht, dass die Renten sinken. Das ist durch eine Schutzklausel ausgeschlossen.
Eine Fixierung des Rentenniveaus bedeutet den Nachhaltigkeitsfaktor wieder zu streichen. Der Bundesrechnungshof hat ermittelt, dass dies das Rentensystem bis 2045 mit rund 500 Mrd. € belasten würde. Es ist gewagt zu unterstellen, dass die arbeitende Bevölkerung auf Dauer bereit ist diese Belastung zu tragen. Wenn doch, wäre so viel Geld an anderer Stelle sicher wirkungsvoller einzusetzen. Die hemmungslose Ausbeutung der arbeitenden Bevölkerung zugunsten der nicht-arbeitenden muss verhindert werden.