Die vom Bundesjustizministerium seit 2004 unverändert publizierten vier Situationsvorschläge für Patientenverfügungen, sind beliebig interpretierbar und würden von ethisch handelnden Ärzten nicht gebraucht werden. Ökonomisch motivierte Ärzte können sie aber so interpretieren, dass noch Übertherapie in der letzten Lebensphase als zulässig vertreten werden kann.
Ein gemeinnütziges Beispiel für weitergehende individuell-konkrete Festlegungen kann hier begutachtet werden: www.patientensorge.de