Suchtkriminalität und deren Bekämpfung einschließlich der Etablierung von lizensierten Cannabisfachgeschäften sind nicht Bestandteil von Gesundheitspolitik, sondern gehört in Kapitel 3 Abschnitt B (Ein Leben in Sicherheit). Zu einer vorausschauenden Gesundheitspolitik gehört aber insbesondere der Ausbau und die Finanzierung von Präventions- und Therapieangeboten im Bereich der Verhaltens – und Verhältnisprävention sowohl bei den stoffgebundenen (z.B. Cannabis, aber auch Alkohol, Opioide usw.) als auch bei den stoffungebundenen (Glücksspiel, Medienkonsum, Spielsucht usw.) Suchtmitteln.
Antrag: | Einfach dabei sein – fair und bezahlbar |
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Antragsteller*in: | Maren Guth (KV Osnabrück-Land) und 49 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 54%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.12.2024, 22:11 |