Auch wenn es seltsam klingt, ein verpflichtendes Arbeitsverbot für die weiteren Elternteile nach der Geburt ist eine Maßnahme gegen die Diskriminierung der Mutter im Beruf.
Aufgrund der Rolle als mögliche Mutter werden Frauen im Arbeitsleben bei einigen Arbeitgeber*innen immer noch diskriminiert. Das beeinträchtigt Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten und wirkt auch familienfeindlich. Diese Diskriminierung kann wirksam verhindert werden, wenn für alle Elternteile die gleichen Regelungen gelten. Die zwei Wochen im Wahlprogramm wären ein Einstieg dazu, perspektivisch sollte die Zeit eher genauso lang wie bei der Mutter sein.
Gerade die ersten Wochen nach der Geburt sind für junge Familien oft sehr belastend. Die Umstellung ist massiv. Die Gesundheit aller und vor allem die Heilung der Mutter nach der Geburt sind wichtig und können sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Hier kann der andere Elternteil wichtige Unterstützungsarbeit leisten, wenn er anwesend sein kann. In dieser Zeit drohen auch Überlastungen, eine verpflichtende gleichmäßige Familienstartzeit kann dem entgegenwirken und später folgende Ausfälle vermindern, da sich beide Elternteile erstmal auf ihre neue Familie konzentrieren können. Bei mehreren Kindern ist auch die Sorge für diese unabdingbar. Das alles sollte mehr als zwei Wochen wert sein, trotzdem sind zwei Wochen noch besser als gar nichts.
Wichtig ist vor allem, dass die die*der Arbeitnehmer*in in der Zeit verpflichtend freigestellt wird, d.h. nicht nur die Möglichkeit hat, dies zu beantragen, sondern dass die Zeit auf jeden Fall zusteht. Obwohl es viele positive Beispiele von Unternehmen gibt, die freiwillig Mitarbeitende nach der Geburt freistellen, gibt es doch auch viele Unternehmen, die massiven Druck ausüben, keine Elternzeit zu beantragen und negative Auswirkungen auf das berufliche Fortkommen in Aussicht stellen. Durch eine verpflichtende Freistellung, die Väter und Co-Mütter betrifft, wird das Risiko eines Ausfalls nicht mehr alleinig der Mutter eines Kindes zugeschrieben und die Gründe für die Diskriminierung im Beruf verringern sich. Eine im voraus bekannte Auszeit ist für Unternehmen auch meist weit einfacher zu kompensieren als zum Beispiel ein plötzlicher Krankheitsausfall.