Bei der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG handelt es sich um eine Regelung, die eine Kürzung des Gewerbeertrages - der die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer darstellt - um den Teil vorsieht, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundsbesitzes entfällt. Die Regelung kann insbesondere in Anspruch genommen werden, wenn ein Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet.
In der Praxis bewirkt diese Regelung, dass Immobilienunternehmen regelmäßig faktisch keine Gewerbesteuer zahlen. Das führt bei Immobilienunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft dazu, dass effektiv nur noch eine Unternehmenssteuerbelastung von 15,825 % (15 % Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) anfällt. Die Regelung führt daher nicht nur zur Gewerbesteuermindereinnahmen für die Kommunen in Milliardenhöhe, sondern fördert auch die Vermögensakkumulation.