Entgegen weit verbreiteter Annahmen sind Einkünfte aus Renten grundsätzlich einkommen- und lohnsteuerpflichtig. Bei vielen Rentner*innen beträgt die jährliche Rente jedoch kaum mehr als den Grundfreibetrag (2024 rund 11.600 Euro). Die Folge ist, dass Millionen von Rentner*innen eine Steuererklärung abgeben müssen, die zu zahlenden Steuerbeträge aber marginal sind und in keinem Verhältnis zum Erhebungsaufwand für Rentner*innen und Finanzverwaltung stehen. So beträgt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen (Basis 2024) von 12.000 Euro die Einkommensteuer gerade einmal 56 Euro.
Abhilfe könnte eine Quellenbesteuerung der Renteneinkünfte schaffen. Ähnlich wie normale Arbeitseinkommen wird die fällige Lohnsteuer direkt von der Rentenversicherung ans Finanzamt abgeführt und den Rentner*innen der Nettobetrag ausbezahlt. Das wäre ein wirksamer Beitrag zum Bürokratieabbau in der Finanzverwaltung und bei einer Vielzahl von Rentner*innen. Steuergewerkschaften und Steuerberater-Verbände unterstützen dieses Anliegen grundsätzlich.
Ein entsprechendes Vorhaben wurde von der Bundesregierung in der ablaufenden Legislaturperiode zwar grundsätzlich begrüßt, aber bislang nicht umgesetzt: