Die Wohnkostenpauschale entspricht fast überall nicht den tatsächlichen Kosten für studentisches Wohnen. Daher sollten die realen ortsüblichen Mieten für studentisches Wohnen als Bemessungsgrundlage dienen.
Antrag: | Einfach dabei sein – fair und bezahlbar |
---|---|
Antragsteller*in: | Laura Kraft (KV Siegen-Wittgenstein) und 54 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 55%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.01.2025, 11:46 |