Hausärzt*innen: Bei einer stärkeren Konzentration der Krankenhausstandorte kommt den Hausärzten in Zukunft eine noch bedeutendere Rolle zu, da sie die ambulante Versorgung in der Fläche sicherstellen. Hausarztpraxen übernehmen nicht nur wichtige Behandlungen (auch im Bereich der Vor- und Nachsorge), sondern steuern die Patientenströme, indem sie ihre Patientinnen und Patienten an die für ihr individuelles Anliegen am besten spezialisierten Versorger verweisen.
Vorhaltevergütung: Die derzeitige Bemessungsgrundlage ist nicht gerecht. Bundesländer, die in ihren Konzentrationsbemühungen schon weit fortgeschritten sind, werden vergleichsweise schlechter gestellt als jene Länder, die erst am Anfang des Reformprozesses stehen. Das Beispiel Baden-Württemberg macht dies deutlich: Der Anteil von Baden-Württemberg am bundesweiten Gesamtvolumen der Vorhaltefinanzierung ist im KHVVG mit rund 11 % festgeschrieben, die Bemessung der Vergütung orientiert sich dabei an den Fallzahlen. Bei einer Ermittlung über die Bevölkerungszahlen würde sich der Anteil hingegen auf rund 13 % erhöhen. Dies macht finanziell einen Unterschied von bis zu 450 Millionen Euro im negativen Sinne für das Land Baden-Württemberg aus.
Baden-Württemberg gehört zu jenen Ländern, die ihre Hausaufgaben längst gemacht haben und nicht nur niedrige Bettenmessziffern (Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner), sondern auch wenige Behandlungsfälle je 100.000 Einwohner vorweisen. Eine Vorhaltevergütung der Krankenhäuser anhand der Bevölkerungszahlen wäre deshalb wesentlich sachgerechter - gerade für jene Bundesländer, die in ihren Konzentrationsbemühungen schon weit fortgeschritten sind. Die fallzahlorientierte Ermittlung des Vorhaltebudgets beinhaltet außerdem weiterhin einen Fehlanreiz zur Erhöhung der Behandlungen. Eigentlich wollte der Bund mit der Reform eine Entökonomisierung des Krankenhausfinanzierungsystem erreichen. Davon ist man allerdings mit der aktuellen Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung weit entfernt.