Im Kapitel „Für gute Arbeit und faire Löhne - Zeilen 82 bis 91“ wird bereits durch einen Änderungsantrag ausgeführt, was mit „Flexibilität“ bei der Arbeitszeit gemeint ist. Auch das „Rückkehrrecht in Vollzeit“ wird deutlich konkretisiert. Denn so, wie es hier steht, ist es nicht richtig. Es gibt bereits ein Rückkehrrecht. Es ist nur schwach und schlecht ausgestaltet.
Antrag: | Einfach dabei sein – fair und bezahlbar |
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Antragsteller*in: | Beate Müller-Gemmeke (KV Reutlingen) und 55 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 34%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.01.2025, 01:14 |