Der Änderungsantrag und die folgende Begründung wurden in der LAG Drogenpolitik Berlin am 02.01.2025 beschlossen:
Das Cannabisgesetz dient nicht ausschließlich dem Schutz von Gesundheit und Jugend, sondern insbesondere auch der Stärkung der Bürgerrechte von Cannabiskonsument*innen. Aus bürgerrechtlicher Perspektive ist nicht nachvollziehbar, weshalb Cannabiskonsument*innen strafrechtlich verfolgt werden sollten, obwohl von ihnen - insbesondere im Vergleich zu Alkohol - kaum Fremdschädigungspotenzial ausgeht. Eine Einschränkung von Bürgerrechten ist nur dann sinnvoll, wenn hierdurch die Rechte anderer geschützt werden sollen. Dies ist bei der Kriminalisierung von Cannabiskonsument*innen nicht erkennbar. Deshalb forderten auch über 120 Strafrechtsprofessoren die Entkriminalisierung von Cannabis und anderer Substanzen (vgl. https://schildower-kreis.de/resolution-deutscher-strafrechtsprofessorinnen-und-professoren/)
In der bisherigen Kommunikation zum Cannabisgesetz sind der Bürgerrechtsaspekt und die Schäden durch die Prohibition bisher zu wenig zur Geltung gekommen, weshalb es aus unserer Sicht wichtig ist, auch die Bürgerrechtsperspektive künftig stärker zu betonen.