Der Änderungsantrag und die folgende Begründung wurden in der LAG Drogenpolitik Berlin am 02.01.2025 beschlossen:
Der Vorschlag entspricht weitgehend der Formulierung im Bundestagswahlprogramm 2021, lediglich der Punkt "Aufklärungsmaßnahmen (inklusive Safer Use)" wurde hinzugefügt.
Die Einführung von Substanzanalysen (Drug Checking) und umfassenden Aufklärungsmaßnahmen, einschließlich Safer-Use-Angeboten, sind zentrale Schritte zur Schadensminimierung und Gesundheitsförderung. Drug Checking reduziert das Risiko von Überdosierungen und verunreinigten Substanzen, während Aufklärung informierte Konsumentscheidungen ermöglicht und besonders gefährdete Gruppen schützt. Internationale Erfahrungen zeigen, dass solche Maßnahmen effektiv sind, um Prävention zu stärken, Konsument*innen zu entstigmatisieren und eine evidenzbasierte, menschenzentrierte Drogenpolitik zu gestalten.
Nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation sollten im Umgang mit drogenabhängigen Menschen ethische Grundsätze sowie Erkenntnisse aus klinischen Studien berücksichtigt werden. Die Menschenrechte drogenabhängiger Personen sollten stets respektiert werden. Behandlungsentscheidungen sollten auf den Standardprinzipien der medizinischen Ethik basieren und einen gleichberechtigten Zugang zu Behandlung und psychosozialer Unterstützung gewährleisten, die den Bedürfnissen des einzelnen Konsumenten am besten entspricht. Die Behandlung sollte die Autonomie des Einzelnen respektieren und anerkennen und die Patienten umfassend über die Risiken und Vorteile der Behandlungsoptionen informieren. Darüber hinaus sollten Programme unterstützende Umgebungen und Beziehungen schaffen, um die Behandlung zu erleichtern, eine koordinierte Behandlung komorbider psychischer und physischer Störungen zu ermöglichen und relevante psychosoziale Faktoren zu berücksichtigen. Je nach den Bedürfnissen der Patienten sollten verschiedene strukturierte psychosoziale Interventionen verfügbar sein. Zu diesen Interventionen können – ohne darauf beschränkt zu sein – verschiedene Formen der Beratung und Psychotherapie sowie Hilfe bei sozialen Bedürfnissen wie Wohnungs-, Beschäftigungs-, Bildungs-, Sozial- und Rechtsproblemen gehören. Für Patienten mit psychiatrischer Komorbidität sollte eine psychosoziale und psychiatrische Behandlung vor Ort bereitgestellt werden.
Um eine optimale Abdeckung und Behandlungsergebnisse zu erzielen, sollte die Behandlung der Drogenabhängigkeit kostenlos angeboten oder von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Die medikamentöse Behandlung der Drogenabhängigkeit sollte allen Bedürftigen zugänglich sein, auch denjenigen im Gefängnis und anderen geschlossenen Einrichtungen. Die medikamentösen Behandlungsoptionen sollten Substitutions- und Diamorphinprogramme enthalten.
Quelle u.a.:
Guidelines for the psychosocially assisted pharmacological treatment of opioid dependence; https://www.who.int/publications/i/item/9789241547543