Achtung, Teil 3 eines Antrages/ Fortsetzung zu den beiden vorherigen Textabschnitten:
Die technischen und rechtlichen Details der Kindergrundsicherung sind komplex. In der Ampelkoalition mussten wir wegen unserer Koalitionspartner viele Kompromisse eingehen, die nicht optimal waren, Schnittstellenprobleme nicht ausreichend gelöst oder sogar neue geschaffen haben. Daher sollte hier keine Vorfestlegung auf Umsetzungsfragen wie z.B. Leistungen „wie aus einer Hand“ erfolgen. Vielmehr muss das Ziel tatsächlich eine Leistung von einer Behörde in einem Rechtskreis bleiben.
Auch bei der besseren Unterstützung von Alleinerziehenden sollten wir uns nicht auf das reduzieren lassen, was in der Ampel überhaupt diskutiert werden konnte. Es gibt weitere Ansatzmöglichkeiten wie beispielsweise eine andere Berechnung des kindlichen Bedarfs, wenn dieses in zwei Haushalten aufwächst. Das sollten wir nicht ausschließen, indem wir ausschließlich die Anrechnung von Unterhalt und Einkommen nennen.