Der Änderungsantrag und die folgende Begründung wurden in der LAG Drogenpolitik Berlin am 02.01.2025 beschlossen:
Klinische Studien mit bewusstseinsverändernden Substanzen zur Behandlung von schweren psychiatrischen Erkrankungen wie Depressionen und Posttraumatischen Belastungsstörungen und damit zusammenhängende Entscheidungen von Regulierungsbehörden weltweit legen wertvolle therapeutische Potentiale illegalisierter Substanzen nahe, die auch in Deutschland Patient:innen nicht vorenthalten werden sollten.
Forschungsprojekte zu Behandlungsmöglichkeiten mit Psychedelika werden im Gegensatz zur Erforschung anderer medizinischer Themen wie Morbus Alzheimer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bisher kaum gefördert.
Für die wissenschaftliche Forschung mit dem Betäubungsmittelgesetz unterliegenden Substanzen braucht es, unabhängig von eventuellen Geringfügigkeiten der benötigten Substanzmengen, immer noch eine aufwendig zu beantragende Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit, eine sehr aufwendige Dokumentation der Verwendungen auch von Kleinstmengen und halbjährliche, detaillierte Berichte zu Erwerb, Bestand und Verbrauchen.
Diese Maßnahmen könnten den Eindruck erwecken, dass Forschung mit illegalisierten Drogen in Deutschland nicht erwünscht ist und Forschende davon abhalten, Projekte zu BTM- Substanzen zu initiieren.