Menschen wollen möglichst lange und möglichst weitgehend selbst über sich und ihr Leben bestimmen, auch dann, wenn sie auf Pflege angewiesen sind.
Pflegebedürftigkeit ist darüber hinaus immer eine Beeinträchtigung, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren zu Einschränkungen der gleichberechtigten Teilhabe führt. Daher zählen alle pflegebedürftigen Menschen zu den Menschen mit Behinderungen. Ein wesentlicher Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention ist, dass alle Menschen selbst über ihr Leben bestimmen sollen.
Die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit werden diesen Ansprüchen bisher nicht gereicht, weshalb viele Menschen Angst davor haben, einmal pflegebedürftig zu werden. Gerade wir Grüne, für die Selbstbestimmung ein hohes Gut ist, sollten daher auch in der Pflege dafür eintreten.