Das System der Sozialversicherung ist solidarisch finanziert. D.h., dass die Beitragshöhen sich am finanziellen Leistungsvermögen der Versicherten orientieren. Die ganze Debatte um die Beiträge von Bürgergeld-Empfänger*innen ignoriert also ein Grundprinzip dieses Solidarsystems und führt zu einer weiteren Stigmatisierung von Bürgergeld-Empfänger*innen. Wenn wir weiter über die Kostendeckung bei bestimmten Gruppen reden, fangen wir dann auch an, über die Kosten von beispielsweise Hochaltrigen oder Menschen mit chronischen Erkrankungen zu debattieren? Und parallel darüber, dass junge und gesunde Personen viel niedrigere Beiträge leisten müssten? Das ist eine hochgefährliche gesellschaftliche Debatte!
Wenn wir eine bessere Finanzierung der Versicherung bestimmter Gruppen einführen wollen, dann müssen wir das für alle Gruppen tun, die geringe Beitragssätze zahlen.
Die Rentenversicherung der pflegenden Angehörigen sollte auch weiter aus der Pflegeversicherung finanziert werden. Schließlich werden auch die Rentenbeiträge für „berufliche“ Pflegekräfte, die ambulant oder in Einrichtungen pflegen, aus der Pflegeversicherung finanziert. Wir sollten hier nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung von Angehörigenpflege und Pflege durch Dienste kommen. Das wäre ungerecht - und schließlich werden ca. 80% der Pflegebedürftigen durch Angehörige gepflegt.