Der Vermittlungsvorrang bei Hartz IV bedeutete, dass bei Bestehen einer Vermittlungsmöglichkeit für arbeitslose Menschen, diese sie zuerst annehmen mussten, bevor ihnen die Grundsicherung genehmigt wurde.
Aus einer Kommunikation der Bundesregierung vom März 2024: "Der sogenannte Vermittlungsvorrang wurde aufgehoben, also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund." (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buergergeld-2124684)
Die Union möchte den Vermittlungsvorrang wieder einführen (siehe: https://www.politikwechsel.cdu.de/sites/www.politikwechsel.cdu.de/files/docs/politikwechsel-fuer-deutschland-wahlprogramm-von-cdu-csu-1.pdf). Bürgergeld sollte aber zuerst genehmigt werden und danach sollte überprüft werden, welche Vermittlungsmöglichkeiten bestehen.
Dieser Antrag entspricht auch unserer Beschlusslage aus dem Bundestagswahlprogramm 2021, siehe S.112: "Notwendig sind intensive Betreuung, individuelle Unterstützung und anstelle eines Vermittlungsvorrangs in prekäre Arbeit wollen wir einen Vorrang für Ausbildung und Qualifizierung." (https://cms.gruene.de/uploads/assets/Wahlprogramm-DIE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdf)