Sprachbarrieren können zu Missverständnissen führen, Diagnosen und Therapien erschweren, den Zugang zur Gesundheitsversorgung sehr erschweren und die Patientensicherheit gefährden. Ohne eine funktionierende sprachliche Verständigung ist eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung nicht möglich.
Nach § 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Ärzt*innen dazu verpflichtet, Patientinnen über Diagnosen, Behandlungsoptionen und Risiken in einer für sie verständlichen Weise aufzuklären. Für viele Patient*innen, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, ist dies ohne Sprachmittlung kaum zu gewährleisten.
Trotz dieser gesetzlichen Vorgaben gibt es bislang keine flächendeckende Regelung zur Finanzierung und strukturellen Verankerung von Sprachmittlung im Gesundheitswesen. In Deutschland hängt der Zugang zu professioneller Sprachmittlung stark von den jeweiligen Bundesländern, kommunalen Strukturen und politischen Mehrheitsverhältnissen ab. Während einige Regionen gut funktionierende Modelle entwickelt haben, gibt es andernorts kaum verlässliche Angebote. Der Zugang zu professioneller Sprachmittlung darf jedoch nicht vom Wohnort, der regionalen Finanzlage oder politischen Mehrheitsverhältnissen abhängen, sondern muss bundesweit sichergestellt werden.
Bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung (2021–2025) wurde vereinbart, dass die Finanzierung der Sprachmittlung im Gesundheitswesen verbessert werden soll. Diese Maßnahme wurde jedoch bislang nicht umgesetzt. Daher ist es dringend notwendig, Sprachmittlung als feste Leistung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern, um eine gerechte, rechtssichere und barrierefreie Gesundheitsversorgung für alle Patient*innen zu gewährleisten.