Die Punkte aus diesem Änderungsantrag entsprechen dem Beschluss der Bundestagsfraktion vom 13.11.2024. Der Sachstand hat sich seitdem wohl nicht verändert und es ist schwer einzusehen, warum diese Kernpunkte nicht genannt werden sollten.
Es geht bei den ganzen Punkten um mehr Gerechtigkeit, Schließen von Schlupflöchern, von denen praktisch nur große Vermögen profitieren und sich auf Kosten der weniger verdienenden aus der Solidarität verabschieden können, sondern statt der Höchststeuersätze trotz hoher Vermögen und Einkommen (eben nicht aus Arbeit) Durchschnittssteuersätze von 25% und weniger (s. Netzwerk Steuergerechtigkeit, https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/ ) erreichen können. Für ein solidarisches Miteinander, und um das in Zeiten zerbröckelnder Infrastruktur auch effektiv in den Wahlkampf bringen zu können, sollten wir das hier auch nennen können.
Auch der Punkt mit der Ausweitung von Freibeträgen im Gegenzug bei Schließung von Lücken in der Erschaftssteuer für besonders große Erbschaften, steht in dem Papier der Bundestagsfraktion, und den würde ich hier auch beibehalten, auch wenn eher vermögendere davon profitieren, aber es sind die mit deutlich weniger Vermögen als die mit den großen Lücken am oberen Ende. Solche Sachen finde ich wichtig, um dem Vorwurf zu entgehen, dass man wild und blind die Steuern für alle erhöhen wollen würde, sondern durchaus im gegenzug, wenn mehr reinkommt, an den geringeren Stellen auch etwas nachlassen. Das wäre bei einer Reform der Einkommensteuer viel wichtiger, damit von mehr Einnahmen am oberen Ende auch die Zahler*innen am unteren Ende profitieren, indem sie weniger Lasten tragen müssen.
Größe Vermögensverwalter werden von der Gewerbesteuer befreit.
Der Punkt mit den Abschreibemöglichkeiten für Vermieter*innen ist neu, aber beim Netzwerk Steuergerechtigkeit ein wesentlicher Punkt, denn durch die Abschreibungen werden Mieteinnahmen nur noch sehr gering besteuert, meist deutlich unter 25%, Zitat aus dem Jahrbuch "Dabei entfällt der größte Teil der Mieteinnahmen auf die reichsten 10 Prozent." - was zeigt, wofür diese Regelung vor allem genutzt wird.
Der Beschluss der Bundestagsfraktion ist hier: https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/dateien/downloads/autor_innenpapiere/beschl%C3%BCsse/Fraktionsbeschluss_Steuergerechtigkeit.pdf