Patientinnen und Patienten schätzen ein Zusammenspiel aus konventionellen und komplementären Therapieverfahren. Umfragen und Studien bestätigen diesen Wunsch.1 Erst 2024 haben sich annähernd 200.000 Menschen in einer Bundestagspetition für den Erhalt der Erstattung homöopathischer Leistungen sowie homöopathischer und anthroposophischer Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse ausgesprochen.2 So ist eine Mehrheit der deutschen für die Erstattung der Homöopathie im Rahmen von sogenannten freiwilligen Satzungsleistungen der Krankenkassen. Die Grüne Anhängerschaft befürwortet dies proportional noch deutlich höher.1 Die Integrative Medizin verbindet konventionelle und komplementäre Ansätze („Das Beste aus beiden Welten“) und umfasst Verfahren wie Mind-Body-Medizin, Phytotherapie, Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Kneipp-Verfahren, Ayurvedische Medizin, Osteopathie und Naturheilkunde.3
In der Schweiz wurde die Komplementärmedizin durch einen Volksentscheid in die Verfassung verankert, 2⁄3 der Abstimmenden stimmten dafür. Nach einem wissenschaftlichen Evaluierungsprozess wurden die fünf komplementärmedizinischen Therapierichtungen anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der TCM, Akupunktur, klassische Homöopathie und Phytotherapie daraufhin leistungspflichtige Grundleistungen für die Krankenversicherung.4
Insbesondere auch zur Homöopathie, die aktuell im Fokus der Öffentlichkeit steht, gibt es zahlreiche neue und aktuelle in renommierten internationalen Journals publizierte Studien, die ihre Wirksamkeit belegen. Das neueste systemische Review5 überprüft alle führenden Meta-Analysen und über 100 randomisierte, Placebo-kontrollierte Studien – die qualitativ vergleichbar mit den schulmedizinischen Studien sind. Das Ergebnis zeigt einen signifikant positiven Effekt für die Wirkung von Homöopathie über den Placebo-Effekt hinaus. Auch mehr als 1.000 experimentelle Studien und Laborexperimente – publiziert in Fachjournalen wie dem European Pharmaceutical Journal - zeigen, dass potenzierte Substanzen spezifische Wirkungen erzielen, selbst wenn kein Molekül der Ursprungssubstanz mehr enthalten ist – der Wirkmechanismus wird noch beforscht.
Aus der vorhandenen Evidenz für die Wirksamkeit der Homöopathie durch randomisierte, Placebo-kontrollierte Studien lässt sich keine Berechtigung dafür ableiten, den Beitragszahlenden die Erstattung dieser Leistungen vorzuenthalten.
Im Vergleich zur konventionellen Forschung bedarf es jedoch noch deutlich mehr Forschungsförderung im Bereich der Komplementärmedizin.
Den Bedürfnissen der Menschen entspricht ein Miteinander von konventionellen und komplementärer Medizin. Dies ist Kern einer Grünen Politik.
Literatur
- Institut für Demoskopie Allensbach. März 2023
- https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-pa-petitionen-homoeopathie-1004130
- World Health Organization, ed. WHO Traditional Medicine Strategy. 2014-2023. Geneva: World Health Organization; 2013.
- Schweizer Bundesamt für Gesundheit, https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung- leistungen-tarife/Aerztliche-Leistungen-in-der-Krankenversicherung/Aerztliche- Komplementaermedizin.html
- Hamre et al, Efficacy of homoeopathic treatment: Systematic review of meta-analyses of randomised placebo-controlled homoeopathy trials for any indication, https://systematicreviewsjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13643-023-02313-2