Der Zugang zu Verhütungsmitteln darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Diese Forderung war bereits im Koa_Vertrag der Ampel enthalten.
Pflegeeltern erhalten bisher kein Elterngeld, mit der Begründung, dass sie Pflegegeld erhalten. Dessen Höhe wird regelmäßig vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge aktualisiert. Von dort wird ausdrücklich betont, dass das Pflegegeld einen anderen Zweck als das Elterngeld erfüllt. Die Forderung war bereits im Koa-Vertrag der Ampel erhalten. Eine Umsetzung wurde auch vom Bundesrat empfohlen. (vgl. u.a.: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/auch-pflegeeltern-sollen-elterngeld-erhalten-132467)