Im Bildungsbereich fehlt es an fundamentalen Notwendigkeiten, die nicht mehr länger untereinander abgewogen werden dürfen. Wir müssen erkennen, dass jedes modernisierte oder instandgesetzte Gebäude nur dann wirklich etwas bringt, wenn dort unter guten Bedingungen gesund und motiviert gelehrt und gelernt werden kann.
Eine zentrale Dimension für die Förderung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden in unseren Schulen ist Innenraumlufthygiene. Bereits 1858 erkannte der Wissenschaftler Pettenkofer die Bedeutung der Luftqualität in Schulen und die jüngsten Ereignisse haben uns diese Erkenntnis erneut vor Augen geführt. Die Qualität der Innenraumluft (*) in den Schulen darf nicht länger unbeachtet bleiben.
Aktuell entspricht die Luftqualität in vielen Schulen nicht annähernd den Anforderungen oder Empfehlungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (**). Das manuelle Fensterlüften, das in vielen Schulen die einzige Option darstellt, stört stark den Unterricht und ist ineffizient. Studien zeigen, dass CO₂-Konzentrationen in Klassenzimmern häufig zu hoch sind, was sowohl das Wohlbefinden, aber auch die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit beeinträchtigt. Wir wollen deshalb verbindliche Regelungen für eine Mindestqualität der Innenraumluft in Schulen.
Die Verbesserung der Innenraumluft in Schulen ist ein Thema, das sich in vielerlei Hinsicht positiv auf unsere Gesellschaft auswirkt. Nicht nur haben aerogene Infektionserkrankungen (***) negative Auswirkungen auf die eigene Gesundheit von Lehrer*innen und Schüler*innen und deren Arbeitsergebnisse, diese Erkrankungen belasten auch Familien, schwächen in der Folge oftmals auch die Wirtschaftskraft und strapazieren das Gesundheitssystem – ein ewiger Kreislauf, der die zukunftsfähige Entwicklung unserer Gesellschaft behindert.
(*) Innenraumluft (in Schulen):
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gesund.bund.de: Luftqualität in Innenräumen: Warum Lüften wichtig ist
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letsair.org: Better understand the importance of indoor air renewal in enclosed spaces.
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dagl.de (Dt. AG für Lufthygiene): Studiensammlung zu Sauberer Innenraumluft
(**) Arbeits- und Gesundheitsschutz:
- Arbeitsstättenrichtlinie ASR 3.6 "Lüftung",
- für Schulen verpflichtender Hygieneplan nach IfSG (§ 36 Abs. 1 IfSG) → Beispiel BaWü, S. 4 Einleitung Zitat: „Im Hygieneplan sollten auch weitere Maßnahmen der Gesundheitsförderung und - erhaltung angesprochen werden, die über die Infektionshygiene hinaus zur Prävention auch nichtübertragbarer Erkrankungen für Schüler und Personal beitragen bzw. optimale Bedingungen schaffen, die das Lernen begünstigen und das Wohlbefinden auch während eines ganztägigen Aufenthaltes in der Einrichtung ermöglichen (z. B. Innenraumlufthygiene, Beleuchtung, Lärmschutz).“
(***) Aerogene Infektionskrankheiten:
- DocCheck Flexikon: Influenza, Masern, Windpocken, Covid-19