Beschäftigte sollten nicht durch Sanktionen davon abgehalten werden, ihr Recht auf Kündigung eines Arbeitsvertrages auszuüben. Viele Beschäftigte werden von der jetzigen Regelung davon abgehalten und werden krank, weil sie in einem belastenden Arbeitsverhältnis festgehalten werden, bis sie krankheitsbedingt kündigen. Das ist unwürdig.
Beschlusslage GewerkschaftsGrün Jahrestagung 2023; Änderungsantrag abgestimmt zwischen den GewerkschaftsGrün Ländergruppen Hamburg, Bremen und Berlin.