Das "in der Regel" würde dazu führen, dass Tariftreue keine Durchsetzungskraft hätte. Dieses Gesetz darf keine so vage formulierten Ausnahmen enthalten. Damit würde es die Ausweitung der Tarifbindung, die laut EU-Mindestlohnrichtlinie von Deutschland stark erhöht werden muss, nicht unterstützen.
Besser ist, diese drei Worte zu streichen und damit klarzustellen, dass Tariftreue - und damit alle Vorteile, die Beschäftigte wie Unternehmen von Tarifbindung haben - unser Ziel ist.
Tariftreue ist auch gut für die Wirtschaft, da Wettbewerb zwischen Konkurrenten fairer ist und sich das bessere Angebot durchsetzt und nicht der Wettbewerber, der Lohndumping betreibt und dadurch einen Vorteil im Vergabeverfahren hat.
Lösungen bspw. für Bereiche, in denen es noch keinen Tarifvertrag gibt, wurden ausreichend im aktuellen BMAS-Entwurf gefunden und könnten übernommen werden. Eine Formulierung wie im Textenwurf definiert aber keine klaren, notwendigen Ausnahmen, sondern öffnet die Tür für alle Arten von Ausnahmen. Das sollte nicht unser Ziel sein.
Abgestimmt zwischen den GewerkschaftsGrün Ländergruppen Hamburg, Bremen und Berlin.