Das BMAS hat in der begleitenden Denkschrift zur Ratifizierung der ILO Konvention 190 im Wesentlichen auf bereits bestehende Instrumente verwiesen und damit in Deutschland keinen weiteren Handlungsbedarf festgestellt. Dem widersprechen verschiedene Studien, unter anderem im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, und Stellungnahmen
etwa von Seiten des DGB und des Deutschen Juristinnenbundes. Präventive Maßnahmen, die die Entstehung von herabwürdigendem Verhalten, Diskriminierung und Gewalt verhindern oder begrenzen können, fehlen im AGG weitgehend. Die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes berühren das Themenfeld nur sehr allgemein, in der Praxis fehlt eine ausreichende
Wirksamkeit.
Quellen:
https://frauen.dgb.de/++co++68af1104-813a-11ed-95e5-001a4a160123
https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/st24-32
Abgestimmt zwischen den GewerkschaftsGrün Ländergruppen Hamburg, Bremen und Berlin.