Beihilferechtlich wäre es unzulässig, wenn der Bürger*innenfonds die Vorteile, die er aus seiner guten Kreditwürdigkeitseinstufung und seiner Größe durch seine Betätigung in der ersten Säule im Gegensatz zu privaten Anbietern von Altersvorsorge zieht, an individuelle Sparer*innen weitergibt. Deshalb ist es nötig, die individuellen Konten der privaten Altersvorsorge unter demselben institutionellen Dach in einem eigenen, finanziell komplett abgetrennten Fonds anzulegen. Dies soll mit der technischen Änderung des Textes klarer gestellt werden, um Missverständnissen vorzubeugen.
Ansonsten soll die sehr saloppe, defensive Formulierung „Wer nicht teilnehmen möchte, kann widersprechen“ durch eine positive, auf Basis der individuellen Freiheit argumentierende Formulierung ersetzt werden.
Bei Betriebsrenten klingt die Formulierung „noch mehr Beschäftigte“ so, als gebe es bereits eine zufriedenstellende Verbreitung. Da dies praktisch von niemandem so gesehen wird, wird die Formulierung geändert, um keine Angriffsfläche zu bieten.