Übernehmen wir politische Konzepte der FDP, ohne unsere eigenen Änderungsforderungen zu berücksichtigen, für die wir eine ganze Legislaturperiode lang in harten Verhandlungen erfolgreich gekämpft haben?
Der Entwurf des Vorstands sieht vor, mit einem in „Bürger*innenfonds“ umbenannten Generationenkapital einen Einstieg in die ergänzende Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schaffen. Das war im Ampel-Koalitionsvertrag und im Rentenpaket II der Ampel-Koalition ein FDP-Punkt, den wir Grünen als Kompromiss mitgetragen haben, aber keinesfalls so selbst wollten. Wenn wir einen solchen Punkt nun in unser eigenes Wahlprogramm übernehmen, dürfen wir keinesfalls hinter die Mindestbedingungen zurückfallen, unter denen wir diese Forderung des Koalitionspartners im Rahmen eines größeren Pakets mitgetragen hätten.
Unsere Kernforderungen waren: 1. Dauerhafter Ausschluss der Zweckentfremdung von Beitragsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung für Kapitaldeckung. 2. Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und Orientierung am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens. 3. Parlamentarische Kontrolle durch parlamentarische Mitglieder in den Kontrollgremien des Fonds und durch parlamentarischen Beschluss der Anlagekriterien. Von diesen Forderungen findet sich im Entwurf des Vorstands nur eine wieder. Die anderen beiden Forderungen sind aber ebenso wichtig, damit ein solcher Fonds nicht fundamental bisheriger grüner Politik widerspricht:
Ohne einen dauerhaften Ausschluss der Verwendung von Beitragsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet dieser Einstieg in die Kapitaldeckung eine erhebliche Schwächung des Umlageverfahrens. Insbesondere öffnet es anderen Kräften, die ohnehin zugunsten der Gewinne der Finanzwirtschaft das Umlagesystem schwächen möchten, ein Einfallstor. Die Verwendung von Beitragsmitteln bedeutet entweder eine Rentenkürzung oder eine Beitragserhöhung. Beides delegitimiert das Umlagesystem und liefert seinen Feinden weitere Angriffsfläche.
Parlamentarische Kontrolle der Anlagekriterien und Repräsentation des Parlaments in den Gremien des Fonds ist zwingend erforderlich, um zu verhindern, dass Nachhaltigkeitskriterien verwässert werden oder das Kapital des Fonds zugunsten kurzfristiger politischer Ziele wie einer Investition in einzelne, gerade für eine*n Minister*in wichtige Unternehmen zweckentfremdet wird.