Internationale Studierende und vor allem Drittstaatengeflüchtete müssen aktuell nachweisen, dass sie ein Vermögen in Höhe des BAföG-Höchstsatzes für die Dauer eines Jahres besitzen oder einen Arbeitsvertrag vorlegen, der für diesen gesamten Zeitraum mindestens der Höhe des BAföG-Höchstsatzes entspricht. Dies erschwert die Aufnahme eines Studiums für diese Menschen erheblich. Auch werden Aufenthaltstitel häufig an den Studierendenstatus geknüpft, für den die Finanzierung in besagter Höhe nachgewiesen sein muss. Diese Barrieren möchten wir abbauen.
Die soziale Lage der Studierenden ist eines der brennenden Themen für eine für uns erheblich wichtige Wähler*innengruppe. Um diese für uns zu gewinnen bzw. bei uns zu halten, müssen wir sie ansprechen und junge Leute inhaltlich dort abholen, wo sie stehen.
Antrag: | Einfach dabei sein – fair und bezahlbar |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik (dort beschlossen am: 04.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.01.2025, 13:21 |