Dieser Änderungsantrag berücksichtigt, dass es aktuell kaum Behandlungsmöglichkeiten für ME/CFS gibt, für welche ein den wissenschaftlichen Standards entsprechender Wirksamkeitsnachweis erbracht wurde. Gleichzeitig werden in der Behandlungspraxis vor Ort bereits Ansätze erprobt, die hilfreich sein können. Die Formulierung im Originaltext würde bedeuten, dass Patient*innen erst dann eine Behandlung zukommen kann, wenn bereits wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse vorliegen – Behandlungen im aktuellen Erprobungsstadium wären also nicht mit abgedeckt. Das wäre für aktuell Erkrankte ein Rückschritt, kein Fortschritt. Mit dem vorliegenden ÄA soll deutlich gemacht werden, dass evidenzbaiserte Behandlungen für ME/CFS unerlässlich und das erklärte Ziel sind, zugleich wird berücksichtigt, dass aktuell praktizierte Behandlungsformen im Erprobungsstadium weitergeführt werden sollen. Eine Einbindung aktuell praktzierter Behandlungsformen in breit angelegte Studienprogramme ist wichtig, um so schnell wie möglich sicher stellen zu können, dass Patient*innen nur solche Behandlungen zukommen, die nachweislich wirken. Im Sinne evidenzbasierter Gesundheitspolitik ist es ebenfalls angezeigt, Bestimmungen zur Anerkennung von Behinderungs- und Pflegegrad dem Krankheitsbild von ME/CFS anzupassen.
Antrag: | Einfach dabei sein – fair und bezahlbar |
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Antragsteller*in: | Elisabeth Gertrud Does (KV Karlsruhe) und 59 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 43%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.01.2025, 19:42 |