Mit 400,- € liegen wir noch immer nicht beim Inflationsausgleich. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hätte durch den Inflationsausgleich bereits in 2013 der Mindestsatz bei 413,- € liegen müssen - die darauf folgende Inflation noch nicht eingerechnet.
Dem Anspruch, das Elterngeld attraktiver zu machen und Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung zu setzen, werden wir mit 400,- € nicht gerecht.