Werdende Mütter haben laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf persönliche Begleitung in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und auch im ersten Jahr nach der Geburt durch Hebammen. Im Rahmen des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ wird besonders die Arbeit der Hebamme als ausgebildete Fachkraft gemeinsam mit Netzwerkpartnern hervorgehoben, auch im Interesse der Frauengesundheit. Studien (Cochrane 2022) haben gezeigt, dass Schwangere, die von Beginn an durch Hebammen betreut werden, bessere Schwangerschaftsverläufe, Geburten, Wochenbetten und Stillzeiten haben. Solche besseren Verläufe liegen im Interesse unserer Gesellschaft und müssen daher unbedingt gefördert werden.
Die Wahlfreiheit des Geburtsortes ist nach Grundgesetz Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeits- und Menschenrechts sowie Form der Ausübung körperlicher Autonomie (EUGH) und Teil der EU-Menschenrechtskonvention.
Schwangere benötigen wohnortnahe Strukturen, die eine gute Versorgung und Wahlfreiheit garantieren. Geburtshilfe gehört zur Grundversorgung. Die Schließung von Kreißsälen und der demografische Umbruch verschärfen die Situation. Daher ist die Verzahnung ambulanter und klinischer Geburtshilfe unabdingbar, d.h. es muss die Zusammenarbeit von Hausgeburtshilfe, Geburtshäusern, Hebammenpraxen, Hebammen-Kreißsälen und klinischen Kreißsälen gefördert werden, um wirklich bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
Es reicht nicht nur die Unterstützung der angestellten Hebammen, sondern auch die freiberuflichen Hebammen müssen in den Blick genommen werden, da sie die Hauptarbeit der außerklinischen Betreuung erbringen.
Bessere Arbeitsbedingungen für alle Hebammen schaffen auch bessere Betreuungen der Schwangeren und Familien.