"Das Recht auf selbstbestimmtes Leben schließt – nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – selbstbestimmtes Sterben frei von Druck ein" - so steht es in unserem Grundsatzprogramm. Auch wenn eine Neuregelung in der Sterbehilfe in der letzten Legislatur gescheitert ist, entziehen wir uns dieser wichtigen Debatte nicht. Die Bedürfnisse und Nöte von schwerstkranken, sterbenden und auch suizidgefährdeten Menschen stehen für uns weiterhin im Mittelpunkt. Dies umfasst auch eine optimale Versorgung in der Palliativ- und Hospizarbeit.
Antrag: | Einfach dabei sein – fair und bezahlbar |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 05.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 12:27 |