Vorrangig besteht der Antrag darin das Thema Geschlechtersensible Medizin und Schwangerschaftsabbrüche überwiegend im Gesundheitsteil zu behandeln, nicht im Gleichstellungsteil.
Aus unserer Perspektive ist das Thema ein gesundheitspolitisches, nicht nur ein feministisches. Selbstverständlich gibt es Aspekte die im Gleichstellungsteil bleiben sollten, insbesondere die juristischen wie die Streichung von §218. Wir sollten es aber als Selbstverständlichkeit ansehen das Schwangerschaftsabbrüche ein normaler medizinischer Eingriff sind, mit den Fragestellungen, die sich daraus ergeben, z.B. Versorgungsaspekte und Weiterbildung.
Dazu sollen die entsprechenden Passagen aus dem Kapitel 3 leicht verändert hier eingefügt werden. Die Änderung betrifft insbesondere die Ergänzung das die Frage welche Methode für einen Schwangerschaftsabbruch gewählt werden sollte, auch von medizinischen Faktoren wie die Dauer der Schwangerschaft oder individuellen Blutungsrisiken abhängig ist.
Gendersensible Medizin ist kein reines Frauenthema, sondern darf eben nicht nur binär gedacht werden.
Das Thema Geburt ist bis jetzt gar nicht enthalten. Die Forderungen sollten unstrittig sein und kommen in Teilen aus dem Wahlprogramm von 2021.