Die Bedarfsplanung für Psychotherapien muss überarbeitet und an den tatsächlichen Bedarfen und Bedürfnissen der spezifischen Patientengruppen sowie den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Regionen angepasst werden. Die aktuelle Bedarfsplanung erzeugt ein starkes Stadt/Land Gefälle, da sie davon ausgeht man bräuchte auf dem Land keine psychotherapeutischen Angebote. Psychisch kranke Menschen in Deutschland warten sehr lange auf ein erstes Gespräch, was auch die Notwendigkeit einer Anpassung der Bedarfsplanung verdeutlicht. Für eine bedarfsgerechte Versorgung sind aber auch weitere Maßnahmen notwendig. Es muss auch dringend die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden, um die zukünftige psychotherapeutische Versorgung zu sichern.
Nun befassen sich andere Anträge wahrscheinlich mit der Erhöhung der Kassensitze.
Lediglich die Anzahl der Kassensitze zu erhöhen ist zu kurz gedacht und verkennt die aktuelle Problematik. Dies würde lediglich dazu führen, dass bereits angesiedelte Psychotherapeuten in der Lage wären einen Kassensitz zu erhalten. Das sorgt weder dafür, dass sich mehr Psychotherapeuten im ländlichen Raum ansiedeln, noch die ändert es etwas am Problem der veralteten Bedarfsplanung.
Sicherlich wären mehr Kassensitze die Konsequenz einer Modernisierung der Bedarfsplanung und wahrscheinlich auch erstrebenswert. Allerdings sind mehr Kassensitze im Rahmen der aktuellen Bedarfsplanung kontraproduktiv.
Antrag: | Einfach dabei sein – fair und bezahlbar |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 05.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 13:10 |