Eine Studie des IAB zeigt, dass die Kaufkraft des Mindestlohns zwischen 2015 und 2023 stärker gestiegen ist als Tariflöhne und Preise im gleichen Zeitraum (https://www.iab-forum.de/mit-der-erhoehung-auf-12-euro-liegt-die-entwicklung-des-gesetzlichen-mindestlohns-ueber-der-tariflohn-und-preisentwicklung/). Bei der Festlegung des Mindestlohns müssen auch regionale Unterschiede berücksichtigt werden. Die Schwankungen des Medianlohns zwischen den einzelnen Bundesländern betragen mehr als 30% (z.B. zwischen Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, vgl. https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/durchschnittsgehalt-deutschland-so-viel-stundenlohn-zahlen-unternehmen-im-schnitt-/26598720.html). Daher wäre ein Mindestlohn von 15 Euro für viele KMU in strukturschwachen Regionen aktuell mit enormen Herausforderungen verbunden.
Antrag: | Einfach dabei sein – fair und bezahlbar |
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Antragsteller*in: | Stanislav Elinson (KV Leipzig) und 51 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 13:41 |