Mit den vorgeschlagenen Änderungen am Wahlprogramm wollen wir deutlich machen, dass wir den Mindestlohn in Deutschland dauerhaft auf ein armutsfestes Niveau heben und halten wollen. Der aktuelle Anpassungsmechanismus durch die Mindestlohnkommission hat sich als unzureichend erwiesen, da die Inflations- sowie die allgemeine Lohnentwicklung nicht zeitnah und wirksam berücksichtigt wird. Dies zeigt sich besonders in den jüngsten Entscheidungen der Kommission, die dazu führen könnten, dass der Mindestlohn bis 2025 auf ein Niveau absinkt, das per Definition Armutslöhnen entspricht.
Eine Kopplung des Mindestlohns an eine in der Europäischen Union anerkannte statistische Größe, nämlich 60 % des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten, würde diesem Problem entgegenwirken und gleichzeitig sicherstellen, dass der Mindestlohn auf einem sozial gerechten und wirtschaftlich stabilen Niveau bleibt. Die EU-Mindestlohnrichtlinie empfiehlt eine solche Verknüpfung, um die Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne zu gewährleisten.
Durch diese Maßnahme würde nicht nur das Einkommen von Geringverdiener*innen angehoben, wir könnten uns auch die politischen Debatten über die Höhe des Mindestlohns sparen, da die Anpassungen an objektiven Kriterien ausgerichtet wären. Zudem stärkt ein angemessener Mindestlohn die Binnennachfrage und trägt dazu bei, die Kaufkraft zu stabilisieren. Die Erhöhung des Mindestlohns auf ein Niveau von etwa 15 Euro, entsprechend 60 % des Medianlohns, würde Millionen Arbeitnehmer*innen zugutekommen, insbesondere Frauen und Beschäftigten in Ostdeutschland, die überproportional von niedrigen Löhnen betroffen sind.
Ein armutsfester Mindestlohn, der sich an einem anerkannten und stabilen Referenzwert orientiert, gewährleistet, dass Vollzeitarbeit nicht nur existenzsichernd ist, sondern auch zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stabilität beiträgt.