Die Schwarz-Weiß-Unterscheidung „in Arbeit“ und „arbeitslos“ wird den verschiedenen Fallgruppen beim Bürgergeld (u.a. Kinder) nicht gerecht. Daher der Wunsch, den Einschub mit „solange“ zu streichen.
Ziel sollte außerdem eine Erwerbstätigkeit sein, die es den Menschen dauerhaft (nachhaltig) ermöglicht, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Der Begriff „zumutbar“ ist auslegungsbedürftig.