Das Grüne Konzept für die Garantierente sieht vor: "Zur Finanzierung der Garantierente wird ein steuerfinanzierter Zuschuss zur Rentenversicherung eingeführt" und "Die Garantierente ist keine Leistung, der Beitragsmittel gegenüber stehen und muss dementsprechend aus Steuermitteln finanziert werden. Der Fehler, dass wie im Falle der Mütterrente eine versicherungsfremde Leistung aus Beitragsmitteln finanziert wird, darf sich nicht wiederholen" (BT-Drs. 19/9231; S. 3 f.). Mit der Garantierente sollen die Rentenansprüche von Versicherten mit mindestens 30 Versicherungsjahren so aufgestockt werden, dass die Gesamtrente ein Mindestniveau von 30 Entgeltpunkten erreicht, also entsprechend des Durchschnittsverdienstes nach 30 Versicherungsjahren.
Der Bürger*innenfonds - falls er eingeführt wird - soll zum Aufbau der privaten Vorsorge dienen und zur Aufstockung geringer Renten, unabhängig von der Zahl der Versicherungsjahre, so die Definition in den vorhergehenden Sätzen.
Im Übrigen sollte die Einführung der Garantierente (als wichtiges Instrument zur Verhinderung von Altersarmut) nicht von der Einführung dieses Fonds abhängig sein.
Zu diesen Zielen passt es nicht, den Bürger*innenfonds zur Mitfinanzierung der Garantierente heranzuziehen.
Antrag: | Einfach dabei sein – fair und bezahlbar |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 05.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 17:51 |