Aktuell müssen Beschäftigte ihre Ansprüche individuell vor Gericht geltend machen, was viele aus Angst vor Arbeitsplatzverlust oder Repressalien scheuen. Ein Verbandsklagerecht würde es Gewerkschaften ermöglichen, systematische Verstöße gegen arbeitsrechtliche Mindeststandards kollektiv anzugehen, ohne dass einzelne Arbeitnehmer persönlich klagen müssen. Dies würde nicht nur die Rechte der Beschäftigten effektiver schützen, sondern auch für mehr Gerechtigkeit im Wettbewerb sorgen, indem es Lohndumping erschwert.
Antrag: | Einfach dabei sein – fair und bezahlbar |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 05.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 19:43 |