Die zustreichende Wortgruppe betrifft Menschen aus dem Spektrum Asyl und Flucht und steht kontextlos dort.
Bei Asylbewerber*innen ist es ja eigentlich kein Arbeitsverbot sondern eher ein Zugangsunterlassung in den Arbeitsmarkt. Also am Ende wollen wir die Streichung von §61 AsylG bzw. die Änderung dessen. Das ist richtig.
Gleichzeitig gibt es aber noch andere Arbeitsverbote - und das aus gutem Grund. Kinderarbeit ist verboten. Arbeit in der Art von (Erwerbs-)Beschäftigung im Rahmen des Mutterschutz ist verboten. Arbeit am Sonntag ist verboten - also mit Ausnahmen.
Der Abbau oder auch die Abschaffung von Arbeitsverboten trifft es nicht ganz. Und es reicht hier über die Erleichterung der Arbeitsaufnahmen zusprechen.