Moderne Arbeitsformen wie Plattformarbeit und die in dem Zusammenhang zunehmende Verbreitung von Scheinselbstständigkeit erfordern eine Anpassung des Arbeitsrechts, um die Rechte der Arbeitnehmer*innen besser zu schützen. Viele Selbstständige arbeiten in der Praxis in abhängigen Verhältnissen, ohne die Rechte und Absicherung zu genießen, die reguläre Beschäftigte haben.
Die aktuelle Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 - C-55/18) / BAG-Urteil vom 13. September 2022 - Az. 1 ABR 22/21) verlangt eine vollständige Erfassung der täglichen Arbeitszeit, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer*innen ihre gesetzlichen Rechte zu maximale Arbeitszeiten und Ruhepausen tatsächlich wahrnehmen können. Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur täglichen Arbeitszeiterfassung einzuführen, um Transparenz und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards zu gewährleisten - bisher fehlen jedoch klare gesetzliche Vorgaben. Die Überführung der Verpflichtung zur vollständigen Erfassung der täglichen Arbeitszeit in das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist daher notwendig, um die Rechtsklarheit zu erhöhen und die Umsetzung der Arbeitszeiterfassung bundesweit verbindlich zu regeln.