Bereits seit April 2022 empfiehlt die EU den Mitgliedsstaaten, den Kauf umwelt- und klimafreundlicher Produkte und Dienstleistungen durch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu entlasten und die soziale Komponente durch eine ökologische zu erweitern, bzw. nachhaltige Produkte so auch für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich zu machen.
Dieses bereits in unseren vergangenen Wahlprogrammen und in zahlreichen Studien empfohlene Instrument macht nachhaltige Produkte nicht nur leichter bezahlbar, sondern schafft für Erzeuger und Anbieter, die stärker als andere Umwelt- und Gesundheitskosten vermeiden, fairere Wettbewerbsbedingungen. Eine solche Reform kann länderspezifisch flexibel und sukzessive mit fortschreitender Produktzertifizierung umgesetzt werden, wirkt auch auf Standards bei Importen und beugt so Marktverzerrungen durch Import-Dumpingpreise vor.
Mögliche Anwendungsbeispiele für die Entlastung bei Kauf oder Dienstleistung wären - nach PV-Anlagen und Fahrkarten des öffentlichen Verkehrs - hocheffziente Elektrogeräte, Gerätereparaturen im Unterschied zum Neukauf, PV-Anlagen bzw. klimaneutrale Heizungen, aber auch pflanzliche und ökologisch erzeugte Lebensmittel und Speisen laut Empfehlung des Bürgerrats "Ernährung im Wandel" oder öko-faire Bekleidung.
Ein Einstieg in diese Reform empfiehlt sich jetzt, da laut EU-Mehrwertsteuerrichtlinie von 2022 im Gegenzug umwelt- und klimabelastende Güter und Dienstleistungen ab 2030 nicht mehr ermäßigt besteuert werden sollen. Ein ökologisch-sozialer Ausgleich und zugleich innovativer Marktanreiz sollte also jetzt angegangen werden.